AGB

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Interglobal Communication Services GmbH, Eiffestraße 600, 20537 Hamburg, Fax: 040 / 21 98 59 27, E-Mail: info@inter-global.de.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Interglobal Communication Services GmbH (Übersetzer) und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige Aufträge.

§ 2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Übersetzer die Auftragsübernahme durch eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer seitens des Auftraggebers unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer die Übermittlung weiteren themenspezifischen Informationsmaterials durch den Auftraggeber anfordern. Enthält der seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellte Ausgangstext Abkürzungen, die nicht allgemein bekannt sind, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung eine Liste der ausgeschriebenen Bedeutungen dieser Abkürzungen zu übermitteln.
(4) Der Auftraggeber garantiert gegenüber dem Übersetzer, dass er das Urheberrecht an dem zur Anfertigung der Übersetzung übersandten Ausgangstext innehat und räumt dem Auftraggeber hiermit das Recht zur Übersetzung des Ausgangstextes ein.
(5) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
(3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Fax anzuzeigen.

§ 5 Vergütung
(1) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangstextes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen).
(2) Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
(3) Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Übersetzer angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen.
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist der Übersetzer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehlt, so kann der Auftraggeber dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.

§ 7 Haftung
(1) Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Übersetzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt – in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt – oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Übersetzers.
(2) Die Haftung des Übersetzers für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

§ 8 Höhere Gewalt
Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an der Übersetzung.

§ 10 Urheberrecht
(1) Der bearbeitende Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an den Übersetzer gestellt werden könnten.

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.
(2) Der Übersetzer verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder der Übersetzer aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit
(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg, Deutschland.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekanntgegeben.
(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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